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Die Anwaltsgebühren im Strafrecht

Grundsätzlich bildet das vorgeworfene Delikt die Messungsgrundlage für die Rechtsanwaltsgebühren. Dies hat wiederum auch Einfluss darauf, welches Gericht für die Aburteilung zuständig ist.

- Für kleine Delikte Strafrichter oder Schöffengericht.

- Für mittlere Delikte große Strafkammer oder Jugendkammer.

- Für schwere Verbrechen das Schwurgericht oder Oberlandesgericht.

Einen weiteren weiteren Einfluss auf die Gebühren hat auch die Tätigkeit des rechtsanwalts. Je nachdem ob nur ein einfacher mündlicher Rat erteilt wurde, ein schriftliches Gutachten erstellt, eine Mitwirkung im Ermittlungsverfahren oder die Vertretung im Strafprozess erfolgt, werden die Gebühren des Rechtsanwaltes nach der Gebührentabelle der RVG errechnet. Mit diesen Gebühren sind auch sämtliche Nebentätigkeiten des Rechtsanwalts in der jeweiligen Instanz abgegolten. In jeder neuen Instanz fallen die Gebühren erneut an. Die Gebühren erhöhen sich für die Berufungs- und Revisionsinstanz.

Übrigens: Bei einem Freispruch gilt, dass die Staatskasse dem Angeklagten die gesetzlich geregelten Gebühren erstatten muss. Darüber hinaus getroffene Honorarvereinbarungen müssen vom Angeklagten selbst getragen werden.

Rechtsanwalt Nikolai Zimmermann - Theatinerstr. 30 - 80333 München | rechtsanwalt@ra-zimmermann.com