Verkehrsunfall - Was tun ?
1. Anhalten !!!
Das Gesetz verpflichtet jeden, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte, am Unfallort zu bleiben und die erforderlichen Feststellungen der Personalien zu ermöglichen. Ausnahmen davon gibt es nur in Notfällen wenn zum Beispiel ein Schwerverletzter versorgt werden muss. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Unfallflucht kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und bringt Ihnen obendrein eine empfindliche Strafe ein.
2. Personalien des Unfallgegners ermitteln
Notieren Sie die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeugs). Haben Sie nicht alle Angaben über die Versicherung des Unfallgegners ermitteln können, werden wir die fehlenden Informationen anhand des KFZ Kennzeichens für Sie ermitteln.
3. Polizei anrufen?
Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei anrufen (allgemeiner Notruf: 110). Zweckmäßig ist ein solcher Anruf auch, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen. Notieren Sie bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei den Namen des ermittelnden Polizeibeamten und dessen Dienststelle, damit Sie gegebenenfalls später Rückfragen stellen können.
4. Beweismittel
Unfallspuren sind die sichersten Beweismittel und dürfen nicht beseitigt werden bovor alle notwendigen Feststellungen getroffen sind. Notieren Sie unbedingt die Namen aller Zeugen, da diese hinterher nur schwer zu ermitteln sind. Optimal ist es, wenn Sie den Unfallort zum Beispiel mit einer billigen Kamera im Handschuhfach fotografieren.
5. Schuldanerkenntnis
Pauschale Schuldanerkenntnisse sollten Sie nicht abgeben. Sie können sonst Ärger mit Ihrer Versicherung bekommen. Der Versicherte ist nämlich nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Versicherung eine Schuld ganz oder teilweise anzuerkennen.
6. Versicherungen
Ihre eigene Versicherung müssen Sie innerhalb einer Woche schriftlich informieren, auch wenn Sie nicht an dem Unfall schuld sind. Dasselbe gilt, wenn der Geschädigte Ansprüche gegen Sie geltend macht. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erlassen, müssen Sie Ihrer Versicherung unverzüglich gesondert Anzeige erstatten. Dies gilt auch, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid, Beweissicherungsverfahren, Streitverkündung) oder Prozesskostenhilfe beantragt wird. Der Tod eines Unfallbeteiligten ist gesondert innerhalb von 48 Stunden durch Telefax zu melden. Die Unfallanzeige sollte vor allem Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten enthalten, ferner eine kurze Schilderung des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. In aller Regel schickt Ihnen Ihre Versicherung dann einen Fragebogen, in dem Sie alle wesentlichen Einzelheiten angeben müssen.
Fazit:
Jeder Verkehrsunfall kann eine ganze Reihe von rechtlichen Problemen nach sich ziehen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen uns zu kontaktieren, da unser geschultes Personal die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls in den meisten Fällen erleichtern und meist auch beschleunigen kann.