Abmahnung
Begriffsbestimmung: Eine Abmahnung ist eine Aufforderung eine vermutete Rechtsverletzung zu unterlassen. Die Abmahnung ist ein Rechtsinstitut welches vorallem im gewerblichen Rechtsschutz angewandt wird. Dabei ist sie keine Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende, sondern bezeichnet einen Komplex, der aus mehreren Schutz-Gesetzen besteht. Während früher lediglich der Wettbewerb der Gewerbetreibenden durch UWG und GWB geschützt werden sollte, finden heute auch die Interessen der Verbraucher und die Interessen der Allgemeinheit ebenfalls ihren festen Platz in diesem Regelwerk. Daher kann man heute zum gewerblichen Rechtsschutz im weiteren Sinne auch rechnen das Markengesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB,
das den Wettbewerb selbst schützt, das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG, das neu Schuldrecht im BGB, das Fernabsatzgesetz (das E-Commerce-Gesetz), das UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen.
Neben dem gewerblichen Rechtsschutz gibt es weitere Schutzrechte, deren Verletzung eine Abmahnung zur Folge haben können. Dazu gehören beispielsweise das Urhebergesetz, Geschmacksmuster- und das Patentrecht.
Bei Verbauchern rechtfertigen aber auch unaufgefordert zugesandte Faxe und E-Mails, unverlangte Anrufe (sogenannte Cold-Calls) von Callcentern und Firmen, mit denen Sie nicht in ständigem Geschäftskontakt stehen Unterlassungsanspruch durch Abmahnung.