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Arbeitsrecht

 

Bedingt durch den zunehmenden Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt und der gleichzeitig schwächelnden Konjuktur kommt es zur Zeit zunehmend zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Oftmals kommt es hier zu evidenten Meinungsverschiedenheiten, die dann oft zur Kündigung des Arbeitnehmers führen. Jedoch sind Kündigungen bei uns an strenge Anforderungen geknüpft, die oftmals aus unwissen nicht erfüllt sind.

Wir führen für Sie den Kündigungsschutzprozeß und verhandeln, sollte eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder gewünscht sein, eine angemessene Abfindung.

Wichtig:  Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, muss die Klage spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein.

Verlieren Sie also keine Zeit und kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung.

Rechtsanwalt Nikolai Zimmermann - Theatinerstr. 30 - 80333 München | rechtsanwalt@ra-zimmermann.com