Wer nach seinen persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Durch die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe können die Gerichtskosten ganz oder teilweise entfallen. Das Gericht kann auch anordnen, dass sie in Raten bezahlt werden können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Bayerischen Justizbehörden.
Bei dem Antrag auf Bewilligung von PKH sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich.