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Information zu Beratungs- und Prozeßkosten

Gerichtliche Tätigkeit rechnen wir meist nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Diese berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes. Wir erstellen Ihnen eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Prozeßkosten und helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Auswahl des für Sie optimalen Prozessfinanzierers.

-> Allgeime Honorarkosten

-> Die Gebühren im Strafrecht 

-> Rechtschutzversicherung

-> Prozeßkostenhilfe

Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick über die entstehenden Kosten. Sollten Sie hier nicht fündig werden oder sollten Ihnen die zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, erstellen wir gerne für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.

 


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Rechtsanwalt Nikolai Zimmermann | rechtsanwalt@ra-zimmermann.com