Die Kanzlei Zimmermann berät Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Sei es die Gründung einer neuen Gesellschaft, die Änderung der Gesellschaftsform oder auch nur das Ausscheiden eines Gesellschafters. Für jede Fragestellung werden wir zusammen mit Ihnen eine optimale Lösung erarbeiten.
Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens ist ein wichtiges Gestaltungsmittel. Zum Beispiel kann durch die Aufgliederung eines Unternehmens in mehrere rechtlich selbständige Funktionsgesellschaften eine erhebliche Verbesserung der steuerlichen Situation erreicht werden. Zu diesen Alternativen gehören neben den reinen Formen der Kapitalgesellschaften (wie GmbH und Aktiengesellschaft) und des Personenunternehmens (wie KG und OHG) die Mischformen der GmbH & Co. KG, GmbH & Still und auch Doppelgesellschaften (Betriebsaufspaltung). Die Optimierung kann auch dadurch erfolgen, dass einzelne Wirtschaftsgüter auf eine andere Gesellschaften ausgegliedert und anschließend an die operativ tätige Gesellschaft gegen Entgelt überlassen werden( z.B Leasing).