Domainrecht
Domain-Namen werden in Deutschland von der DENIC (Deutsches Network Information Center) nach dem Prinzip “First come, First served” vergeben. Das heißt, ist der Domain-Name einmal registriert, kann er kein zweites Mal vergeben werden. Da die DENIC die Domain-Namen vergibt ohne die Berechtigung des Anmelders hinsichtlich der gewählten Domain zu überprüfen, sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.