Home
Wer wir sind
Rechtsgebiete
Steuerrecht
Wettbewerbsrecht
Internetrecht
Domainrecht
Link Haftung
Fernabsatzrecht
Inkasso
Gesellschaftsrecht
Markenrecht
Arbeitsrecht
Abmahnung
Verkehrsunfall
KFZ / Bußgeld
Onlineberatung
Leistungen
Kontakt
Kostensicherheit
So finden Sie uns
Recruitment
Sitemap
Impressum
Mandantenbereich

Domainrecht

 

Domain-Namen werden in Deutschland von der DENIC (Deutsches Network Information Center) nach dem Prinzip “First come, First served” vergeben. Das heißt, ist der Domain-Name einmal registriert, kann er kein zweites Mal vergeben werden. Da die DENIC die Domain-Namen vergibt ohne die Berechtigung des Anmelders hinsichtlich der gewählten Domain zu überprüfen, sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

 


Top

Rechtsanwalt Nikolai Zimmermann | rechtsanwalt@ra-zimmermann.com