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Markenrecht

Um die eigenen Produktbezeichnungen, die eigene Firma oder sonstige Kennzeichen schützen zu lassen, besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich eine Marke eintragen zu lassen.

Die Marken können beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA angemeldet werden. Neben reinen Wortmarken gibt es auch Bildmarken, kombinierte Wort & Bildmarken, oder auch Farbmarken. Durch die Markenanmeldung erwirbt der Markeninhaber eigene Kennzeichenrechte an der Zeichenfolge oder z.B. bei Bildmarken an der grafischen Gestaltung. Der Inhaber einer Marke kann seine Mitbewerber daran hindern, das geschützte Kennzeichen oder auch verwechslungsfähige Varianten zu verwenden.

Neben vielfältigen Unterlassungsansprüchen hat ein Markeninhaber auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte, die seine Rechte als Inhaber der Marke verletzen. Gerade bei einer neuen Unternehmensgründung, einer Umfirmierung oder auch der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen ist die Anmeldung einer Marke daher sehr zu empfehlen.

 

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

1. Markenanmeldung

Für die Eintragung einer Marke entstehen Kosten beim DPMA und Rechtsanwaltskosten.

Kosten der Anmeldung beim DPMA
Die Kosten beim DPMA für die Anmeldung einer Marke in 3 Waren- bzw. Dienstleistungsklassen beträgt 300 €. Für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse fallen weitere 100 € an. Desweiteren hat man die Möglichkeit die Bearbeitungszeit beim DPMA durch die Zahlung einer Beschleunigungsgebühr in Höhe von 200 € zu verkürzen, was gerade bei der Einführung neue Produkte sehr zu empfehlen ist. Die Schutzdauer beträgt generall 10 Jahre und muss vor Ablauf verlängert werden

2. Markenrecherche

Für einen Laien ist meist nur schwer zu beurteilen, ob die gewünschte Marke eintragungsfähig ist und ob die gewünschte Marke mit bestehenden Marken kollidiert. Wird trotz kollidierender Rechte Dritter oder fehlender Eintragungsfähigkeit eine Marke beantragt, droht ein Widerpsruchsverfahren oder eine Zurückweisung des Antrags. Dies ist meist mit erheblichen Kosten verbunden. Daher empfehlen wir, vor einer Markenanmeldung unter Einschaltung eines fachklundigen Rechtsanwalts eine Markenrecherche durchzuführen zu lassen.

3. Markenverteidigung

Sollten Ihre eingetragenen Marken von einem Dritten unberechtigt benutzt werden, veranlassen wir für Sie alle erforderlichen Schritte, um dessen Nutzung zu unterbinden und Ihren entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Dieser Schaden kann zum Beispiel durch den Imageverlust Ihrer Marke entstehen oder durch Umsatzeinbußen bei Ihnen.

 

4. Internationale Marken


Neben der Möglichkeit sich nationale Marke eintragen zu lassen, können Marken auch international geschützt werden.

- Die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) entfaltet Schutzwirkung in allen EU-Staaten.

- Es besteht auch die Möglichkeit auf Basis einer national eingetragenen bzw. angemeldeten Marke mit einer zusätzlichen Registrierung, Schutz für die Vertragsländer des Madrider Markenabkommens (MMA) und des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zu erlangen.


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Rechtsanwalt Nikolai Zimmermann | rechtsanwalt@ra-zimmermann.com