Wettbewerbsrecht
Was versteht man unter Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im engeren Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form von vertraglichen Abmachungen (Preisbindungen, Kartelle), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbs beschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).
Ziel des Wettbewerbsrechts im engeren Sinne ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten. Ziel des Rechts der Wettbewerbsbeschränkungen ist der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution.
Was wir tun?
Durch mehrjährige Erfahrung in den genannten Gebieten ist die
Kanzlei Zimmermann Ihr optimaler Ansprechpartner zur Durchsetzung Ihrer
Wünsche.